Führerscheinklassen

Alles was du über deine Ausbildung wissen musst

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 Führerschein Klasse B & BF17

Ab 17 Jahren (BF17) oder 18 Jahren – der meistgemachte Führerschein

Klasse B – ab 18 Jahren

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Sehtest beim Optiker oder Augenarzt
  • Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto (35×45 mm)

Ausbildungsablauf

  1. Anmeldung – Unterlagen einreichen
  2. Theorieunterricht (14 Doppelstunden im Block)
  3. Theoretische Prüfung beim TÜV
  4. Praktische Fahrstunden
  5. Praktische Prüfung beim TÜV
  6. Führerschein wird nach Abschluss ausgehändigt

BF17 – Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Voraussetzungen

  • Mindestalter 17 Jahre
  • Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Biometrisches Passfoto
  • Begleitperson: mind. 30 J. alt, seit 5 J. Führerschein, max. 1 Punkt in Flensburg
  • Schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  • Begleitperson muss vor Fahrantritt eingetragen werden

Ausbildungsablauf

  1. Anmeldung – Begleitperson wird eingetragen
  2. Theorieunterricht (14 Doppelstunden im Block)
  3. Theoretische Prüfung beim TÜV
  4. Praktische Fahrstunden
  5. Praktische Prüfung beim TÜV
  6. Bis zum 18. Geburtstag nur mit Begleitperson fahren
  7. Ab 18. Geburtstag: Führerschein direkt umtauschen – fertig!
💡 Unser Tipp: Wir empfehlen BF17 besonders für Fahranfänger unter 18 Jahren. Die extra Zeit mit der Begleitperson gibt Sicherheit und spart oft bares Geld beim Versicherungstarif – sprich uns an!

Sonderfahrten (Pflicht für B und BF17)

5 Überlandfahrten (außerorts) · 4 Autobahnfahrten · 3 Nachtfahrten

 Führerschein Klasse BE

Ab 17 Jahren – PKW mit Anhänger über 750 kg – Erweiterung zu Klasse B (ab 17 mit BF17 möglich)

Voraussetzungen

  • Gültige Fahrerlaubnis Klasse B oder BF17 (ab 17 Jahre)
  • Kein neuer Sehtest oder Erste-Hilfe-Kurs erforderlich

Ausbildungsablauf

  1. Anmeldung und Beratung in der Fahrschule
  2. Praktische Fahrstunden
  3. Praktische Prüfung beim TÜV

 Führerschein Klasse A

Ab 24 Jahren – Motorrad unbegrenzt – alle Hubraumgrößen erlaubt

Voraussetzungen

  • Mindestalter 24 Jahre
  • Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs (9 Einheiten), Biometrisches Passfoto
  • Klasse B empfohlen

Ausbildungsablauf

  1. Anmeldung in der Fahrschule
  2. Theorieunterricht
  3. Theoretische Prüfung beim TÜV
  4. Praktische Fahrstunden auf Gelände und Straße
  5. Praktische Prüfung beim TÜV

 Führerschein Klasse A2

Ab 18 Jahren – Motorrad eingeschränkt – max. 35 kW / 0,2 kW/kg

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs (9 Einheiten), Biometrisches Passfoto
  • Klasse B empfohlen

Ausbildungsablauf

  1. Anmeldung in der Fahrschule
  2. Theorieunterricht
  3. Theoretische Prüfung beim TÜV
  4. Praktische Fahrstunden – Gelände + Straße
  5. Praktische Prüfung beim TÜV

 Führerschein Klasse A1

Ab 16 Jahren – Leichtkraftrad – max. 125 ccm / 11 kW

Voraussetzungen

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs (9 Einheiten), Biometrisches Passfoto
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten bis 18 Jahre

Ausbildungsablauf

  1. Anmeldung in der Fahrschule
  2. Theorieunterricht (Theorie Klasse A/B)
  3. Theoretische Prüfung beim TÜV
  4. Praktische Fahrstunden auf Gelände und Straße
  5. Praktische Prüfung beim TÜV

 Führerschein Klasse AM

Ab 15 Jahren – Mofa und Moped – max. 45 km/h ab 15 Jahren

Voraussetzungen

  • Mindestalter 15 Jahre
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung (9 Einheiten)
  • Biometrisches Passfoto (35×45 mm)
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

Ausbildungsablauf

  1. Anmeldung in der Fahrschule
  2. Grundkurs Theorieunterricht (Theorie Klasse A/B)
  3. Theoretische Prüfung beim TÜV
  4. Praktische Grundübungen auf dem Übungsplatz
  5. Praktische Prüfung beim TÜV

 Klasse B197 – Schaltgetriebe-Nachweis

Ab 17 Jahren – Schaltnachweis – auch bei Ersterteilung oder ab 17 Jahren mit BF17 möglich

Voraussetzungen

  • Gültige Fahrerlaubnis Klasse B oder BF17 (ab 17 Jahre)

Ausbildungsablauf

  1. Beratungsgespräch in der Fahrschule
  2. Mindestens 10 Fahrstunden mit Schaltgetriebe
  3. Testfahrt (Pflicht): 15 Min. mit Vor- und Nachbesprechung
  4. Nachweis wird ausgestellt – Schlüsselzahl 78 entfällt

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