Führerscheinklassen
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Klasse B / BF17 · Klasse BE · Klasse A · Klasse A2 · Klasse A1 · Klasse AM · Klasse B197
Führerschein Klasse B & BF17
Ab 17 Jahren (BF17) oder 18 Jahren – der meistgemachte Führerschein
Klasse B – ab 18 Jahren
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Sehtest beim Optiker oder Augenarzt
- Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten)
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto (35×45 mm)
Ausbildungsablauf
- Anmeldung – Unterlagen einreichen
- Theorieunterricht (14 Doppelstunden im Block)
- Theoretische Prüfung beim TÜV
- Praktische Fahrstunden
- Praktische Prüfung beim TÜV
- Führerschein wird nach Abschluss ausgehändigt
BF17 – Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Voraussetzungen
- Mindestalter 17 Jahre
- Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Biometrisches Passfoto
- Begleitperson: mind. 30 J. alt, seit 5 J. Führerschein, max. 1 Punkt in Flensburg
- Schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten
- Begleitperson muss vor Fahrantritt eingetragen werden
Ausbildungsablauf
- Anmeldung – Begleitperson wird eingetragen
- Theorieunterricht (14 Doppelstunden im Block)
- Theoretische Prüfung beim TÜV
- Praktische Fahrstunden
- Praktische Prüfung beim TÜV
- Bis zum 18. Geburtstag nur mit Begleitperson fahren
- Ab 18. Geburtstag: Führerschein direkt umtauschen – fertig!
💡 Unser Tipp: Wir empfehlen BF17 besonders für Fahranfänger unter 18 Jahren. Die extra Zeit mit der Begleitperson gibt Sicherheit und spart oft bares Geld beim Versicherungstarif – sprich uns an!
Sonderfahrten (Pflicht für B und BF17)
5 Überlandfahrten (außerorts) · 4 Autobahnfahrten · 3 Nachtfahrten
Führerschein Klasse BE
Ab 17 Jahren – PKW mit Anhänger über 750 kg – Erweiterung zu Klasse B (ab 17 mit BF17 möglich)
Voraussetzungen
- Gültige Fahrerlaubnis Klasse B oder BF17 (ab 17 Jahre)
- Kein neuer Sehtest oder Erste-Hilfe-Kurs erforderlich
Ausbildungsablauf
- Anmeldung und Beratung in der Fahrschule
- Praktische Fahrstunden
- Praktische Prüfung beim TÜV
Führerschein Klasse A
Ab 24 Jahren – Motorrad unbegrenzt – alle Hubraumgrößen erlaubt
Voraussetzungen
- Mindestalter 24 Jahre
- Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs (9 Einheiten), Biometrisches Passfoto
- Klasse B empfohlen
Ausbildungsablauf
- Anmeldung in der Fahrschule
- Theorieunterricht
- Theoretische Prüfung beim TÜV
- Praktische Fahrstunden auf Gelände und Straße
- Praktische Prüfung beim TÜV
Führerschein Klasse A2
Ab 18 Jahren – Motorrad eingeschränkt – max. 35 kW / 0,2 kW/kg
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs (9 Einheiten), Biometrisches Passfoto
- Klasse B empfohlen
Ausbildungsablauf
- Anmeldung in der Fahrschule
- Theorieunterricht
- Theoretische Prüfung beim TÜV
- Praktische Fahrstunden – Gelände + Straße
- Praktische Prüfung beim TÜV
Führerschein Klasse A1
Ab 16 Jahren – Leichtkraftrad – max. 125 ccm / 11 kW
Voraussetzungen
- Mindestalter 16 Jahre
- Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs (9 Einheiten), Biometrisches Passfoto
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten bis 18 Jahre
Ausbildungsablauf
- Anmeldung in der Fahrschule
- Theorieunterricht (Theorie Klasse A/B)
- Theoretische Prüfung beim TÜV
- Praktische Fahrstunden auf Gelände und Straße
- Praktische Prüfung beim TÜV
Führerschein Klasse AM
Ab 15 Jahren – Mofa und Moped – max. 45 km/h ab 15 Jahren
Voraussetzungen
- Mindestalter 15 Jahre
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Bescheinigung (9 Einheiten)
- Biometrisches Passfoto (35×45 mm)
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten
Ausbildungsablauf
- Anmeldung in der Fahrschule
- Grundkurs Theorieunterricht (Theorie Klasse A/B)
- Theoretische Prüfung beim TÜV
- Praktische Grundübungen auf dem Übungsplatz
- Praktische Prüfung beim TÜV
Klasse B197 – Schaltgetriebe-Nachweis
Ab 17 Jahren – Schaltnachweis – auch bei Ersterteilung oder ab 17 Jahren mit BF17 möglich
Voraussetzungen
- Gültige Fahrerlaubnis Klasse B oder BF17 (ab 17 Jahre)
Ausbildungsablauf
- Beratungsgespräch in der Fahrschule
- Mindestens 10 Fahrstunden mit Schaltgetriebe
- Testfahrt (Pflicht): 15 Min. mit Vor- und Nachbesprechung
- Nachweis wird ausgestellt – Schlüsselzahl 78 entfällt
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